Wir berichteten vor einigen Tagen über das Abfindungsangebot von Bertelsmann für 150 Millionen ihrer Genussscheine von 2001.

Darüber haben viele Banken ihre Depotkunden in irreführender Weise – um es zahm auszudrücken – informiert. Von einigen Häusern wurde in dem Anschreiben an die Kunden der Eindruck erweckt, dass nach dem Rückkaufangebot die Börsennotiz des Genussscheines eingestellt werden sollte. So heißt es z.B. in dem Anschreiben der Sparkassen: „ Nach Beendigung des Angebotes beabsichtigt die Gesellschaft, gegebenenfalls die Börsennotierung der Genussscheine einzustellen“. Eine halbe Wahrheit. Noch irreführender heißt es in dem Schreiben der Volksbanken an ihre Kunden: „Die Gesellschaft beabsichtigt die Einstellung der Börsennotierung“. Bertelsmann hatte diese Falschinformation bemerkt und schon am 8. Februar eine Klarstellung in dem täglichen Pflichtblatt der Banken, den Wertpapiermitteilungen veröffentlicht <link fileadmin user_upload bertelsmann_wm.tif _blank>(s. Anlage).

Doch das haben die Banken, jedenfalls bis zum 12. Februar, nicht zur Kenntnis genommen und ihren Kunden keine Berichtigung zugeleitet. Dabei läuft das Angebot am 22. Februar aus, bzw. die meisten Banken wollen von ihren Kunden schon bis zum 18. Februar eine Weisung haben.

Sollte das etwa damit zusammenhängen, dass die Häuser an einer Annahme dieses Abfindungsangebotes interessiert sind? Schließlich erhalten sie von Bertelsmann eine Durchführungsprovision von 0,30 Prozent, wie Seite 15 des Tender Offer Memorandums vom 2. Februar zu entnehmen ist.  Außerdem winkt später zusätzliches Geschäft, wenn die Kunden die erhaltenen Geldmittel wieder anlegen wollen, oder? Das wäre für die Häuser sicher lukrativer, als wenn die Genussscheine noch lange Jahre – wie sie eigentlich auch gedacht waren – im Depot schlummern. Ein sicher unschönes Beispiel von schlechtem Kundenservice.

 

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